Anträge der Fraktion

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die DBA beantragt, zukunftsorientiert Spielplätze so zu gestalten, dass inklusive Spielplätze entstehen.

Dabei soll die finanzielle Situation der Gemeinde berücksichtigt werden. Bedeutet, Spielgeräte werden nur dann gegen inklusive Spielgeräte getauscht, wenn ein Austausch erforderlich ist. Bei Neugestaltungen oder bei dem Erwerb von neuem Spielegerät soll dieses stets den Anforderungen an inklusive Spielplätze angepasst werden.


Begründung:

Seit 2008 gelten gemeinsame sportliche Aktivitäten als Menschenrecht!

Menschen mit Behinderungen sollen und dürfen nicht ausgegrenzt werden. Chancengleichheit ist auf einem Inklusionsspielplatz ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes und daher so aufgebaut, dass Kinder wie auch Erwachsene allein oder gemeinsam spielen können. Als altersübergreifende Begegnungsstätte bieten inklusive Spielplätze physische Herausforderungen sowie soziale Berührungspunkte, um interaktive Kompetenzen zu entwickeln.


Inklusive Spielplätze können somit dazu beitragen, dass körperliche und geistige Lernprozesse von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.


Zudem dürften Sportvereine darüber hinaus auch profitieren. Gesamtgesehen fördert ein Inklusionsspielplatz den Gemeinschaftssinn und trägt zum Gemeinwohl bei. 

In den letzten Jahren wurden schon einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Abgesenkte Bordsteine, Führungshilfen auf Gehwegen, Einstiegshilfen beim ÖPNV usw. Lassen Sie uns gemeinsam diese positive Entwicklung nicht nur begleiten, sondern auch in unserer Gemeinde weiterentwickeln.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Augustdorf entwickelt zukunftsorientiert Inklusionsspielplätze.

Die Verwaltung wird beauftragt, inwieweit Fördermittel des Landes u/o des Bundes generiert werden können.


Mit freundlichem Gruß,

Lutz Müller

Vorsitzender

 

Betr: Antrag an den Rat der Gemeinde

Ergänzung der „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Augustdorf“ gem. Beschluss des Rates der Gemeinde Augustdorf vom 16.03.2023 

Hier: Erstellung eines Jahressitzungskalenders 


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

Fraktionssitzungen, Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse nehmen die politisch Tätigen sowie die beteiligten Mitarbeitenden der Verwaltung zeitlich oft sehr in Anspruch. Auch in der Vorbereitung opfern die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse einen erheblichen Teil ihrer freien Zeit. 

Aktuell werden die Sitzungen seitens der Verwaltung lediglich für einen Zeitraum von sechs Monaten geplant und bekannt gegeben. Damit alle Beteiligten ihre Freizeit besser planen können, halten wir es für zweckmäßig, den Sitzungskalender künftig jeweils für den Zeitraum eines Jahres zu erstellen. Die Terminplanung soll in Absprache mit den Ausschussvorsitzenden erfolgen. Der Sitzungskalender soll rechtzeitig vor Beginn des Jahres allen politisch Tätigen in der Gemeinde vorliegen.

Wir sehen beim Erstellen eines Jahressitzungskalenders keine Probleme. Gemeinden in unserem Kreisgebiet, wie z.B. Blomberg, Oerlinghausen und auch die Städte Detmold und Bad Salzuflen, praktizieren das seit vielen Jahren. Das System hat sich bewährt und verursacht keinen Mehraufwand für die Verwaltung. Sollten sich geplante Sitzungstermine später als nicht erforderlich herausstellen, so können diese einfach abgesagt werden.

Beschlussvorschlag
:

Die Gemeindeverwaltung erarbeitet in Abstimmung mit den Ausschussvorsitzenden einen Sitzungskalender jeweils für ein Kalenderjahr, beginnend ab dem 01.01.2025. 

Der Sitzungskalender wird spätestens bis zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres erstellt und den Fraktionen zugeleitet. 

Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller
Vorsitzender





 

 Betr:  Antrag an den Rat der Gemeinde  

Ergänzung der „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Augustdorf“ gem. Beschluss des Rates der Gemeinde Augustdorf vom 16.03.2023.  

Hier: Ergänzung des § 24 der o. g. Geschäftsordnung/Niederschriften  

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,  

hiermit beantragen wir, den § 24 um die Ziffer (7) zu ergänzen.  

Beschlussvorschlag:  

Die GeschOrdnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Augustdorf wird im § 24 um die Ziffer (7) mit folgendem Text ergänzt:  

Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern spätestens zehn Tage nach der jeweiligen Sitzung zuzustellen 

Eine Begründung erfolgt in der Ratssitzung.  

Mit freundlichem Gruß,  

Lutz Müller, Vorsitzender 

 

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir die Errichtung eines Handlaufes an der Treppe vom Parkplatz am Inselweg zur DRK Kindertagesstätte.


Begründung:

Eltern bringen ihre Kinder in die o. g. Kita und parken auf dem Parkplatz am Inselweg. Die vorhandene Treppe unterliegt keinem Winterdienst. Somit besteht grundsätzlich, aber im Besonderen, im Winterhalbjahr die Gefahr, dass Eltern mit ihren Kindern auf der Treppe verunglücken könnten. Auch Anlieger des Wohngebietes nutzen diese Treppe häufig.

Ein einfacher Handlauf auf beiden Seiten der Treppe würde unseres Erachtens die Sicherheit bei der Benutzung der Treppe deutlich erhöhen.

Anmerkung: 

Die Bitte zur Errichtung eines Handlaufes hatten wir bereits vor Monaten in schriftlicher Form an die Verwaltung gerichtet. 

Um noch vor Einbruch des Winters den Mangel abzustellen, bitten wir verwaltungsseitig zu prüfen, ob die vorgeschlagene Maßnahme finanztechnisch realisierbar ist.

Damit könnte wir eine weitere Beratung im Fachausschuss entfallen und die Maßnahme bereits im Rat entschieden werden. 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zu prüfen ob im Haushalt Finanzen bereitgestellt werden können, um anschließend kurzfristig die Maßnahme zu realisieren.


Mit freundlichem Gruß,

Lutz Müller

Vorsitzender

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

auf Anregung von Bürgern beantragen wir, den Parkplatz am Inselweg ganzflächig mit Markierungen von Stellplätzen/Parkstreifen auszustatten. 


Begründung:

Bei Großveranstaltungen in der WINEO-Arena wird der Parkplatz nicht optimal genutzt. Durch die fehlenden Markierungen gehen ca. 20% der möglichen Parkplatz-Stellfläche verloren. Nutzer des Parkplatzes lassen zu große Abstände zwischen den einzelnen Kraftfahrzeugen. 

Als Resultat des dadurch fehlenden Parkraumes wird zum Leidwesen der Anwohner in den Seitenstraßen geparkt.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Parkplatz am Inselweg mit entsprechenden „Parkstreifen“ zu kennzeichnen.



Mit freundlichem Gruß,

Lutz Müller

Vorsitzender

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Bundesumweltministerium hat am 14.07.2023 die erste Förderrichtlinie für Kommunen im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ soll insbesondere Kommunen beim natürlichen Klimaschutz auf öffentlichen Flächen unterstützen. 

Gefördert werden investive Maßnahmen von nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu zählt zum Beispiel, Dörfer und Städte naturnah und biodiversitätsfördernd zu begrünen, an landwirtschaftlich genutzten Flächen Wegraine und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen anzulegen sowie Fließ- und Stillgewässer zu renaturieren. 

Vom 01. August 2023 bis zum 30. September 2023 können Skizzeneinreichungen getätigt werden.

Für das Programm stehen 100 Millionen Euro (bis Ende 2028) zur Verfügung.

Alle Politiker und die Verwaltung sind sich sicher einig darüber, dass wir für die Umwelt und den Klimaschutz aktiv eintreten sollten. 

Daher würden wir es begrüßen, wenn die Gemeindeverwaltung das Förderprogramm auswertet und Möglichkeiten zur Nutzung für unsere Gemeinde aufzeigt.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm auszuwerten um mögliche Finanzen für den Klima- und Umweltschutz (im Sinne des Aktionsprogramms) für unsere Gemeinde zu generieren.


Mit freundlichem Gruß,

Lutz Müller

Vorsitzender

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir, dass die Homepage der Gemeinde Augustdorf zeitnah barrierefrei gestaltet wird.


Begründung:

Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für umfassende Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft. Seit dem 23. September 2020 sind bundesweit alle Kommunen gesetzlich unter anderem verpflichtet, Menschen mit geringen Sprachkenntnissen und/oder Behinderungen den Zu- und Umgang auf den Homepages der Gemeinden zu erleichtern.


Die Homepage der Gemeinde Augustdorf erfüllt unserer Meinung nach nicht die gesetzlichen Anforderungen für die sogenannte „Leichte Sprache“. Im Einzelnen:

  • Die Nutzung des „Bürgerservice-Portals“ unserer Gemeinde ist nur sehr schwer verständlich. Vor der Nutzung des Portals ist es notwendig, ein „Bürgerkonto“ anzulegen. Ersatzweise besteht die Möglichkeit, sich mit einem Personalausweis im Portal anzumelden. Dieses Angebot der Gemeinde ist nicht barrierefrei.

  • Die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner /der richtigen Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung ist umständlich und oft nicht zielführend. Das Mitarbeiterverzeichnis klärt nicht gezielt den richtigen Ansprechpartner/In mit den einzelnen Aufgabenbereichen. So findet man (beispielhaft genannt) unter dem Begriff “Innere Verwaltung“ acht Mitarbeiter.

  • Wer macht was?

Ein auf einer Seite zusammengefasstes Organigramm mit Namen, Telefonnummern und Aufgabenbereichen erleichtert die Suche nach den entsprechend zuständigen Mitarbeitenden der Gemeinde deutlich.

  • Mit dem „Verwaltungsgliederungsplan“ kann die Bürgerschaft nichts anfangen. Er sollte unseres Erachtens durch ein übersichtliches Organigramm (wie bereits erläutert) ersetzt werden.

  • Aufgrund zunehmender Digitalisierung ist ebenfalls ein barrierefreier Zugang zu digitalen Anträgen erforderlich.

Hinweise:
Zur Frage der Zugänglichkeit und Umsetzung der Barrierefreiheit hält die vom Land NRW geförderte “Agentur Barrierefrei NRW” vielfältige Informations- und Beratungsangebote bereit. 

Ein gutes Beispiel für ein übersichtliches Mitarbeiterverzeichnis bietet die Stadt Lage ihren Einwohnern an. 

Die Gemeinde Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) hat ebenfalls bereits Schritte zur Barrierefreiheit ihrer Internetseite umgesetzt. Mit einem Button kann die Schrift extrem vergrößert werden, und wer mit der Maus über ein Foto streicht, erhält eine Kurzbeschreibung des Bildes angezeigt. 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung erarbeitet zeitnah eine barrierefreie Homepage mit den in der Begründung des Antrages geforderten Merkmalen. 

Mit freundlichem Gruß,


Lutz Müller

Vorsitzender  

 

An den

Bürgermeister der Gemeinde Augustdorf

Herrn Thomas Katzer

Pivitsheider Straße 16

32832 Augustdorf



Betr: Antrag an den Rat der Gemeinde Augustdorf



Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


die DBA-Fraktion beantragt die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Entwicklung des ehemaligen Bundeswehrparkplatzes (BwPpl) sowie die Einstellung erforderlicher Finanzmittel in den Haushalt 2023/24.


Begründung:


In der Sitzung des Gemeinderates am 17. November 2016 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 2.3 einstimmig beschlossen, den außerhalb des Kasernengeländes gelegenen BwPpl von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwerben, um dort eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft zu bauen.

Nach den ersten und weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass die Realisierung des Projektes aufgrund der schlechten Haushaltslage der Gemeinde Augustdorf finanziell nicht  umzusetzen war.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 16. September 2021 wurde sodann einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Der Neubau der Asylunterkunft auf dem ehemaligen Parkplatz der Bundeswehr wird bis auf weiteres verschoben.

 

Aktuell haben wir finanztechnisch alle Zahlungen an die BImA geleistet und sind damit endgültiger Eigentümer des Geländes. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind aktuell und auch mittelfristig ausreichend Wohnräume vorhanden. Eine Zweckbindung zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem BwPpl besteht  nicht mehr. Sonstige Planungen zur Verwendung des zurzeit überwiegend brach liegenden Geländes gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht. 

Das Areal möchten wir aber nicht als Brachgelände verstanden wissen, sondern möglichst einer qualitativ höherwertigen Nutzung zuführen.

Zur Entwicklung des BwPpl haben wir einige Ideen im Anhang aufgelistet. 

Allerdings ist aufgrund von Landschaftsschutzmaßnahmen und bautechnischen Vorgaben jedes einzelne Projekt vor einer Realisierung individuell zu prüfen. 

Dieses ist ohne die Hilfe eines Fachplanungsbüros vermutlich nicht möglich. 

Zudem sollte zunächst zwischen den Fraktionen und der Verwaltung ein Austausch über vorhandene Möglichkeiten zur Entwicklung des ehemaligen BwPpl erfolgen.

Dem Arbeitskreis sollten der Bürgermeister, Vertretern der einzelnen Fraktionen und die Vorstände angehören. 


 Die DBA-Fraktion macht folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung richtet einen Arbeitskreis zur Entwicklung des ehemaligen BwPpl ein.

  2. Für die Beauftragung eines Fachplanungsbüros werden die erforderlichen Finanzen ermittelt und in den Haushalt 2023, alternativ 2024, eingestellt.


Mit freundlichen Grüßen


Lutz Müller

Vorsitzender



Anlage: 

Vorschläge für die Entwicklung des BwPpl

  • Ein Wohnmobilhafen mit Ver- Entsorgungsstation (wie in Detmold)

  • Kleines Blockhaus für Wanderer oder Radfahrer zum Übernachten (als Zwischenstopp für eine Nacht)

  • Ein Solarpark, so hoch aufgestellt, dass darunter Abstellplätze für Wohnmobile oder Wohnwagen entstehen (zur Überwinterung).

Die Versorgung durch solare Energie könnte auch für die fünf Häuser auf dem Platz dienlich sein.

  • Ein naturnaher Mountainbike- Parcours aus Sand und Baumstämmen 

  • Stellplätze für Tiny-Häuser

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit stellen wir den Antrag, dass Finanzen für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung des Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt 2023 eingestellt werden.

Begründung:
Die Gemeinde steht in der Pflicht, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Feuerwehr und eine entsprechende Infrastruktur zu erstellen und fortzuschreiben! Nur unter diesen Voraussetzungen können die Frauen und Männer der FFW als leistungsstarke Wehr agieren. Notwendige bauliche Anlagen und Einrichtungen müssen den örtlichen Erfordernissen entsprechen.

Um dieses Ziel auch zukunftsorientiert realisieren zu können, bedarf es eines Fachbüros. Die Fachexpertisen von Brandschutz- und Sicherheitsingenieuren sind einzig zielführend.

Es ist zwar lobenswert, dass der Bürgermeister nun monatliche Gespräche mit unserer Wehr führen möchte, Ergebnisse zu notwendigen Baumaßnahmen erwarten wir aber nicht:

 Ein neues Feuerwehrfahrzeug könnte schon zum Ende dieses Jahres geliefert werden, passt aber nicht in das Gerätehaus!
 Stolperkanten, beanstandet im Brandschutzbedarfsplan, sind noch immer nicht beseitigt!
 Der Boden im Bereich der Umkleideräume ist bei Nässe sehr glatt. Dieses führte bei Einsätzen zum Jahreswechsel zu Stürzen von Mitgliedern der Wehr!

Den jahrelang geführten Gesprächen, Planungen und Versprechungen seitens der Verwaltung müssen nun auch Taten folgen.
Hinweis: Es gibt Planungsbüros die kostenlose Erstgespräche zum Thema anbieten.

Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Augustdorf beschließt, erforderliche Finanzen für eine fachliche Über-/ Neuplanung und Entwicklung (siehe Begründung) des Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt 2023 einzustellen. 


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
hiermit beantragen wir, dass in den künftigen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates ab dem nächst möglichen Zeitpunkt beginnend die jeweiligen Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen aufgegliedert in den Niederschriften protokolliert werden.
 
Rechtliche Bedenken nach der GO NRW bestehen unseres Erachtens nicht. 

Begründung:
Die Sitzungsprotokolle sind für unsere Bürgerschaft derzeit nicht genügend transparent. Aus den Niederschriften ergibt sich nicht, welche Fraktionen sich für oder gegen einen Sachverhalt entschieden bzw. gestimmt haben.
Unseres Erachtens sollte jede Bürgerin und jeder Bürger unserer Gemeinde darüber Informationen erhalten, wie sich die einzelnen Fraktionen zu bestimmten Sachthemen positionieren. Dieses erhöht die Transparenz und dient unter anderem der politischen Meinungsbildung.
Beschlussvorschlag:
Ab dem xx.xx.2023 werden in den Niederschriften der Ausschüsse und des Gemeinderates die Ergebnisse der Abstimmungen nach Fraktionen aufgeschlüsselt protokolliert.

 

Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller, Vorsitzender 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
wir beantragen, dass die Verwaltung für eine der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (oder auch im Rat der Gemeinde) eine Vertreterin/einen Vertreter des Jugendamtes des Kreises Lippe einlädt, um mit ihr/ihm über auffällige Jugendliche in Augustdorf zu sprechen.
Zur Begründung können Beispiele von Jugendlichen aufgelistet werden, die sich weder an allgemeine Normen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung halten, noch ein halbwegs adäquates soziales Verhalten beweisen.
Aktuell kam es sogar zu einem Vorfall massiver körperlicher Gewalt eines 14jährigen Jungen, der sich am 22.11.2022 an einer unserer Schulen ereignete.
Durch massive Gewalteinwirkung wurde einem 12jährigen Jungen eine Hand gebrochen. Der jugendliche Täter ist polizeibekannt.
Weitere Beispiele aus den Schulen, berichtet von besorgten Eltern, zeugen von einer notwendigen Auseinandersetzung mit dem Thema der Jugendkriminalität auch in der lokalen Politik.
Wir sprechen hier von einer Form der Jugendkriminalität, wie Körperverletzung, Diebstahl und Bedrohung. Wir fordern eine Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität in Augustdorf.
Ziel bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität ist insbesondere, der Entwicklung und Verfestigung delinquenter Verhaltensweisen entgegenzuwirken.
 
 
Wir sollten unseren Fokus auf kriminalpräventive Maßnahmen legen, die die jeweiligen Lebensumstände sowie individuellen Problemlagen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt.
Wir fordern, dass wir als Kommune mit den Institutionen, wie des Jugendamtes, der Suchthilfe, Schulen, Kindergärten, Polizei, Sportvereinen und Kirchen, eine angemessene Hilfe anbieten, um die Risikolagen zu entschärfen.
Wir sollten eine Zusammenarbeit dieser Organisationen und Behörden anregen, das Jugendamt sollte dabei eine koordinierende Rolle übernehmen. Wir brauchen ein Netzwerk, welches sich dieser Problemsituation annimmt und gegensteuert. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen Anspruch auf rechtzeitige und verlässliche Hilfe durch die Jugendämter. Hierzu müssen in sozial belasteten Regionen und für Familien mit besonderen Risikofaktoren niedrigschwellige Angebote bereitgestellt werden.
 
Festzuhalten ist, dass das Verhalten einiger Kinder und Jugendlicher in Augustdorf eine latente Kindeswohlgefährdung darstellt. Uns ist es bekannt, dass die Polizeibehörden örtliche präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität einsetzen.
So wird seitens des Ministeriums des Innern des Landes NRW ein Landesprojekt „Kurve kriegen“ angeboten. Zielgruppe dieses Projekts sind Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren, die mindestens ein Gewaltdelikt oder drei Eigentumsdelikte begangen haben und deren Lebensumstände von so vielen Problemen belastet sind, dass ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität droht. Bei der Umsetzung arbeiten Polizei und der zuständige Jugendhilfeträger zusammen.
40 Kreispolizeibehörden und über 300 Kommunen sind bundesweit mit dem Programm erfolgreich unterwegs. Diese Initiative ist zudem bundesweit einmalig.
Weitere Informationen stellen wir gerne zur Verfügung.
Um die soziale Situation in Augustdorf zu verbessern und dauerhaft präventiv gegen Jugendkriminalität entgegenzuwirken, sehen wir dringenden Handlungsbedarf.
Aus unserer Sicht ist ein Arbeitskreis mit den oben genannten Organisationen und Behörden dringend notwendig.
Wir stehen in der Verantwortung für die Sicherheit der Bürger. Daher muss dies in Kooperation mit dem Jugendamt thematisiert und eine gemeinsame Lösung gefunden werden.
 
Fazit:
Wir fordern kriminalpräventive Maßnahmen, die gezielt auf besonders kriminalitätsgefährdete Kinder und Jugendliche (im Alterssegment von 8- 15 Jahren) abgestimmt sind.
Dieses Vorhaben kann die Politik natürlich nicht alleine leisten. Auch unsere Schulen bedürfen unserer Unterstützung! Daher verweisen wir auf die Initiative der Landesregierung NRW.
 
Unser Kreisjugendamt sollte dazu Stellung beziehen und Vorschläge unterbreiten, wie wir unsere Jugendsozialarbeit in Kooperation mit der Initiative „Kurve kriegen“ koordinieren könnten. Pädagogische Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe für unseren Ort sollten aufgezeigt und Möglichkeiten der Umsetzung erläutert werden.
Die Maßnahmen werden durch das Land NRW finanziert.
 
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung leitet alle notwendigen Maßnahmen ein, um die im Antrag formulierten Ziele zu realisieren.

 
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller Fraktionsvorsitzender DBA

 

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
 
bereits am 15.08.2022 hatte ich Ihnen die Frage gestellt, wann die Verwaltung den Gemeinderat und im Anschluss auch die Bevölkerung über geplante Maßnahmen zur Krisenvorbereitung informiert. Ihre Antwort: „Der Kreis Lippe ist überwiegend für den Krisenfall zuständig. Zudem sollte zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht an die Öffentlichkeit gegangen werden, damit keine Panik ausbricht.“
 
In der Ratssitzung am 15.09.2022 stellte Frau Hellweg die Frage, ob bezüglich der Gas- und Energiekrise Informationen an die Bevölkerung gegeben werden.
In der Niederschrift der Ratssitzung wurde als Antwort auf die Frage von Frau Hellweg erneut auf den Kreis Lippe verwiesen. So sollen wir vom Kreis Lippe Informationen erhalten, was wir zu tun haben. Und, der Kreis würde dann auch die Bevölkerung informieren.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir können es nicht nachvollziehen, dass unsere Gemeindeverwaltung bisher keine Tätigkeiten unternimmt, den Gemeinderat und unsere Bürger über den aktuellen Stand der bisher getroffenen präventiven Maßnahmen zu unterrichten.
Und zu Ihrem Argument, es könnte Panik ausbrechen, sei Folgendes bemerkt: Panik bricht immer erst dann aus, wenn in Notsituationen die Betroffenen nicht wissen, was sie tun sollen oder wo mögliche Hilfe angeboten wird! Nach unserem Kenntnisstand hat der Kreis Lippe bereits alle Bürgermeister mit Informationen versorgt. Individuelle präventive Maßnahmen in den Gemeinden obliegen den Gemeindeverwaltungen.

Der Bürgermeister steht hier ganz klar in der Pflicht und Verantwortung.
Fragen beunruhigter Bürger, was in unserer Gemeinde bereits für Maßnahmen getroffen worden sind, können wir als Mitglieder des Gemeinderates nicht beantworten, weil wir bis zum jetzigen Zeitpunkt keine offiziellen Informationen aus dem Rathaus erhalten haben.
Auch können wir es den Bürgern nicht erklären, warum aus dem Augustdorfer Rathaus bisher keine Informationen zur aktuellen Krisensituation veröffentlicht wurden. In vorbildlicher Art und Weise haben schon zahlreiche Bürgermeister ihre Einwohner über die bisher getroffenen und auch geplanten Maßnahmen informiert. Beispiele gibt es dazu aus Lage. Auch Ihr Amtskollege aus Leopoldshöhe, Bürgermeister Martin Hoffmann, ist seiner Informationspflicht gegenüber dem Rat und seinen Bürgern in vorbildlicher Weise nachgekommen.
Nur in unserem Rathaus hüllt man sich in Schweigen und verweist auf den Kreis Lippe.
 
Hier nun noch Fragen von Bürgern, die uns erreichten:
Gibt es in Augustdorf auch einen „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE)? Wenn ja, warum wissen wir das nicht?
In Leopoldshöhe werden für den Katastrophenfall (radioaktiver Niederschlag) Jodtabletten für alle Bürger bevorratet. Bei uns auch? Gibt es Anlaufstellen in
unserer Gemeinde? Usw., usw., usw.
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
die DBA fordert Sie auf, sehr zeitnah und in geeigneter Form zunächst den Gemeinderat und anschließend unsere Einwohner über den aktuellen Stand der präventiven Maßnahmen zu unterrichten. Der Bevölkerungsschutz hat in der aktuellen, uns allen bekannten Situation, für die DBA höchste Priorität.
Das inaktive Verhalten von einigen Verantwortlichen bei der Flutkatastrophe im
vergangenen Jahr in NRW und Rheinland-Pfalz bleibt negativ in Erinnerung. Zu spätes Handeln könnte im Krisenfall Menschenleben kosten.
Das möchten wir vermeiden. Wir unterstellen auch Niemandem, nicht bereits aktiv in die Planungen für den Krisenfall eingestiegen zu sein. Allerdings fehlen uns dazu die notwendigen Informationen.
 
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller
Vorsitzender

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Rahmen unserer DBA Sprechstunden hat eine Bürgerin den Vorschlag unterbreitet, einen Flohmarkt auf dem Vorplatz des Bürgerzentrums einzurichten.
Wir würden die Idee unterstützen und sehen damit auch gleichzeitig eine Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens (wie z. B. der „Runde Tisch“) in unserer Gemeinde.
Dazu würde sich unseres Erachtens ein Samstag von z. B. 09:00 bis 14:00 Uhr je Quartal anbieten.
Professionelle Standbetreiber sind von der Teilnahme am Flohmarkt ausgeschlossen.
Trauungen beim Standesamt dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Teilnahme am Flohmarkt mit einem Stand soll kostenfrei sein.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Flohmarktes auf dem Vorplatz des Bürgerzentrums.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der akuten aktuellen Lage einer Energiemangelversorgung, des gebotenen Schutzes der Umwelt und unserer eigenen kommunalen Versorgung der öffentlichen Einrichtung mit Energie, beantragen wir die Erarbeitung eines mittelfristigen Konzeptes zur alternativen Energieversorgung.

Unser Rathaus, das Bürgerzentrum, die Friedhofskapelle, alle Sporthallen, der Bauhof und auch unsere Schulen stehen vor der Modernisierung der Heizungsanlagen.
Ein ganzumfassendes Konzept für unsere gemeindeeigenen Gebäude, ggf. auch mit einem Synergieeffekt für die Kitas und eine private Nutzung erachten wir als zwingend geboten.

Mit freundlichem Gruß,

Lutz Müller Fraktionsvorsitzender

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
 
Die DBA-Fraktion bittet darum, den Antrag des Tierschutzvereins „Unsere Hände für vier Pfoten“ vom 15.08.2018 mit dem Thema: „Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen (Freigänger) in Augustdorf“ auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.
 
Begründung:
Dem o. g. Antrag des Tierschutzvereins wurde am 06.09.2018 durch einen Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss (10 Ja; 3 Nein-Stimmen) entsprochen.
In einem Schreiben vom 29.11.2018, gerichtet an die Mitglieder des Gemeinderates Augustdorf, teilte der ehemalige Bürgermeister (Herr Dr. Andres J. Wulf) mit, dass er den Beschluss beanstanden wird und dieser somit aufzuheben sei.
Die Beanstandung des Beschlusses hatte eine aufschiebende Wirkung.
Nach uns aktuell vorliegenden Informationen hat der Kreis Lippe eine Kastrationspflicht für Freigänger im Kreisgebiet erlassen.
Unseres Erachtens muss somit der noch existente Antrag durch Ratsbeschluss unserer Gemeinde abschließend betrachtet werden.

 

Betr: Antrag an den Rat der Gemeinde Augustdorf
Thema: Namensgebung für das neue entstandene Medien- und Bildungszentrum
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
 
Die Fraktion der DBA beantragt, dass das Gebäude der ehemaligen Erich-Kästner-Schule umbenannt werden soll in ...
 
„August-Simon-Struß-Haus“ Medien- und Bildungszentrum Augustdorf
 
Begründung:
In den Räumlichkeiten der ehemaligen Erich-Kästner-Schule ist nach langer Umbauphase in der Dorfmitte eine attraktive Begegnungsstätte für unsere Augustdorfer Bürger*innen entstanden. Sie beinhaltet u. a. sowohl das neue Medien- und Bildungszentrum mit Tagungsräumen als auch unsere Gemeindebücherei.
In Anlehnung an die Augustdorfer Geschichte (... im Jahr 2025 feiert Augustdorf 250-jähriges Jubiläum!) hält es die DBA für angezeigt, dass diese neue Begegnungsstätte auch einen repräsentativen Namen erhält, mit dem sich Augustdorf und seine Bürger*innen identifizieren können. Das alte Schulgebäude trug, bis zur Auflösung der Hauptschule im Jahre 2017, den Namen des Schriftstellers Erich Kästner. Die Namensgebung „Erich Kästner“ für unsere damalige Hauptschule wurde gut angenommen.
Allerdings gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Gebäuden und Schulen, die den Namen „Erich Kästner“ tragen. Einen wirklichen Bezug zu unserer Gemeinde hatte Kästner dennoch nicht.
Wir haben nun die Chance, einen Teil der Augustdorfer Gründungsgeschichte sichtbar nach außen abzubilden, indem wir das MBZ nach dem ersten Bürger von Augustdorf „August- Simon-Struß“ benennen.
Anmerkung:
Auch die ehemalige „Erich-Kästner-Hauptschule“ gehört zur Augustdorfer Geschichte.
Daher sollte unseres Erachtens die Zeichnung von Erich Kästner an dem Gebäude erhalten bleiben und zusätzlich eine Gedenktafel an die Schule erinnern.
Mit dem Stellen unseres Antrages sind nun mehrere Vorschläge zur Namensgebung des MBZ existent.
Wir möchten bei dem Entscheidungsprozess zur Benennung des MBZ unsere Bürger*innen mit „ins Boot“ holen. Eine Umfrage unter den Mitbürgern*innen streben wir an. Dazu wäre ein Aufruf in den „Augustdorfer Nachrichten“ und im „Der Augustdorfer“ für unsere Fraktion denkbar.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle vorhandenen Vorschläge (mit den Begründungen) zur Namensgebung des MBZ in den vorgeschlagenen Medien zu veröffentlichen.
Zudem sollen die Mitbürger*innen aufgerufen werden, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ihre Meinung (... zur Namensgebung des MBZ) an die Verwaltung zu melden.

 

Betr.: Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Ahornstraße
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates.
 
Die Fraktion der Demokratischen Bürger-Union Augustdorf (DBA) stellt hiermit den Antrag, einen Teilbereich der „alten“ Ahornstraße, und zwar von Haus Nr. 9 (Fam. Schröder) bis zu Einmündung Lindenstraße, als verkehrsberuhigte Zone einzurichten.
Sollte dieses aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so wird hilfsweise beantragt, in diesem Straßenabschnitt Bodenschwellen einzubauen.
 
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.11.2021 stellten 53 Anlieger der Ahornstraße einen gemeinsamen Antrag, die Ahornstraße von einer 30er-Zone in eine sog. Spielstraße umzuwandeln, hilfsweise die Höchstgeschwindigkeit dort auf 10 km/h zu begrenzen. Der Antrag wurde mit der Vorlage 0302/2022 in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt (BPU) vom 14.06.2022 beraten und mit knapper Mehrheit (7:5 Stimmen) abgelehnt.
In dieser Sitzung wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass der alte Teil der Ahornstraße, welcher 2000/2001 fertiggestellt wurde, die Voraussetzungen eher erfüllen würde, als der neue Teil von der S-Boden GmbH. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass Bodenschwellen eingerichtet werden könnten, diese aber sehr laut seien. Ein weiterer Beschluss wurde hierzu jedoch nicht gefasst.
Die DBA-Fraktion unterstützt den Antrag der Anliegergemeinschaft vom 15.11.2021 nach wie vor und hält diesen inhaltlich auch für begründet. Durch die Anlieger*innen wurde in dem Antrag bestätigt, dass in der Ahornstraße oft zum Teil erheblich zu schnell gefahren wird und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung dringend notwendig sind, um Gefährdungen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, vor allem Kinder und ältere Menschen, zu vermeiden.
Dem Wunsch der Anliegergemeinschaft sollte aus Sicht der DBA-Fraktion im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachgekommen werden.
Wie den Ausführungen der Verwaltung in der o.g. Beschlussvorlage zu entnehmen ist, ist ein kompletter Ausbau der Ahornstraße als verkehrsberuhigte Zone im Nachhinein offensichtlich nicht möglich. Nicht weiter geprüft wurde jedoch, ob nicht ein Teilausbau der „alten“ Ahornstraße zulässig ist. Dieses soll mit diesem Antrag angestoßen werden.
Trotz der eventuell damit verbundenen Lärmemissionen soll parallel auch geprüft werden, ob nicht eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit durch Bodenschwellen erreicht werden kann.
Aus Sicht der DBA-Fraktion müssen nicht zwingend auf der Straßenoberfläche angebrachte Bodenschwellen verwendet werden. Da der in Rede stehende Teilbereich der Ahornstraße gepflastert ist, kann diese Pflasterung in Teilbereichen, analog der baulichen Ausführung im Gingweg, angehoben werden, um so die gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren.

 

Thema: Einrichtung einer Spielstraße / Verkehrsberuhigte Zone

Hier: Schlesier Straße

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,

auf Anregung, Wunsch und eine durch Bürger und Bürgerinnen an uns herangetragene Bitte, stellen wir den Antrag, die Schlesier Straße verkehrsberuhigt zu gestalten.

Begründung: Der Spielplatz an der Schlesier Straße wird durch zahlreiche Familien mit Kindern genutzt.

„Stichstraßen“ (Danziger-, Berliner- und Breslauer Straße) die auf der Schlesier Straße münden, führen dazu, dass aus diesen Wohngebieten Kinder zum Spielplatz gelangen möchten. Dazu müssen sie aber die Schlesier Straße queren. Kraftfahrer beachten das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber Kindern nicht immer im notwendigen Maße. Zusätzlich grenzt ein großes Wohngebiet (ostwärts des Gingweges) mit Familien und Kindern an die Schlesier Straße.

Eine optimale Lösung wäre die Schlesier Straße als „Spielstraße“ auszuweisen.

Dazu unterbreiten wir folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung einer „Spielstraße / Verkehrsberuhigten Zone“ in der Schlesier Straße zu prüfen und nach Möglichkeit zu realisieren.

 

 

Thema: Parksituation in Wohngebieten der Gemeinde Augustdorf


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 

aus der Bevölkerung wurde der Wunsch an die DBA herangetragen, in Rat und in Verwaltung auf das immer wiederkehrende bzw. andauernde verkehrswidrige Parkverhalten der Anlieger und Besucher in unseren Wohngebieten aufmerksam zu machen und darum gebeten, gegen dieses unsägliche Verhalten vorzugehen und notfalls entsprechend zu sanktionieren. Als aussagekräftige Beispiele hierzu seien im gesamten Gemeindegebiet nur zwei Wohnquartiere „Schröderstätte“ und der Bereich „Schlesier Straße“ exemplarisch zu erwähnen.
Geparkt wird an nahezu jeder beliebig freien Stelle in den Bereichen, ohne Rücksicht auf gegenüberliegende Grundstücksein- bzw. -ausfahrten, innerhalb der 5-Meter- Grenzen bei nicht einsehbaren Kurven oder Straßeneinmündungen oder schlichtweg in oder über den Versickerungsgräben an den Straßenrändern (hier: z. B. in der Ahornstraße!). In den sogenannten „Spielstraßen“ (7 km/h-Bereichen!) artet das Ganze dahingehend aus, dass nicht nur auf den in den schwarz gepflasterten Flächen geparkt (hier: z. B. Lindenstraße!) wird, sondern dass auch die neben den Straßen befindlichen Gräben in Beschlag genommen werden. Diese Gräben befinden sich mittlerer Weile optisch und funktional nicht mehr in dem Zustand, der einer Versickerung bzw. Ablauf des Wassers zuträglich ist. Dieses Parkverhalten ist in diesen Wohnbereichen gem. der StVO schlichtweg verboten. Über das Gefahrenpotential (z. B. mögliche Unfälle, Schwierigkeiten der Müllabfuhr, Rettungsfahrzeuge, etc.), das diesem Fehlverhalten der Anlieger und deren Besucher zu Grunde liegt, brauchen wir sicherlich nicht begründen!
 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, verstärkt im Gemeindegebiet den ruhenden Verkehr zu kontrollieren, Fehlverhalten festzustellen und unverzüglich zu ahnden! Die Verwaltung wird des Weiteren darum gebeten, zu prüfen, ob zusätzlich die Möglichkeit besteht, die Mitarbeiter des KOD, der ja ohnehin bereits als Kontrollinstanz in der Gemeinde eingesetzt ist, dahingehend aus- und fortzubilden, dass dieses Fehlverhalten rechtlich abgesichert dokumentiert und auch ordnungsbehördlich bearbeitet werden kann und darf. Zusätzlich notwendige Maßnahmen sind durch die Verwaltung zu veranlassen. Die dazu notwendigen HH-Mittel sind unmittelbar zu veranschlagen.

Wir sehen diesen Antrag auch als Unterstützung des Mitarbeiters der Gemeinde, der in diesem Bereich bereits verantwortlich tätig ist!



 
Thema: Stellplatzsatzung für die Gemeinde Augustdorf
 
Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
 
in vielen Bereichen unserer Gemeinde ist die Parksituation mehr als angespannt. In der Haustenbecker
Straße ist es bereits zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen und in einigen Siedlungsbereichen ist es temporär kaum noch möglich, im Begegnungsverkehr zu fahren. Geparkte Autos an den Straßenrändern und auf öffentlichen Grünflächen nehmen in zunehmendem Maße dem fließenden Verkehr den Raum. Zusätzlich beeinträchtigt das „wilde“ Parken die Einsätze von Rettungskräften und den Anlieferungsverkehr durch Lkw.
Unseres Erachtens hat eine eigene kommunale Stellplatzsatzung im Vergleich zur landesweit gültigen Stellplatzverordnung einen besonderen Stellenwert.
Im Rahmen unserer kommunalen Satzungshoheit haben wir die Möglichkeit, Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung von Bauvorhaben vor Ort sowie auf die städtebauliche Entwicklung zu nehmen.
Gerade im Zusammenhang mit den aktuellen Anträgen der Fraktionen zur zukünftigen Ausgestaltung des Verkehrsflusses in unserer Gemeinde sehen wir eine Stellplatzsatzung als Baustein unserer kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements.
 
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellplatzsatzung für die Gemeinde Augustdorf zu erarbeiten und dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
Hinweise:
Die DBA-Fraktion legt auf folgende Punkte in einer möglichen Stellplatzsatzung besonderen Wert:
- Notwendige Stellplätze müssen spätestens zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bzw. der Benutzbarkeit der baulichen oder sonstigen Anlagen fertiggestellt werden. Begründung: Im Bereich der Ahornstraße wurden durch Bautätigkeit an Häusern bereits fertiggestellte Bürgersteige/Parkflächen zerstört. Dieses soll durch den Passus in der Stellplatzsatzung verhindert werden.
- Bei wesentlichen Änderungen/Nutzungsänderungen von Bestandsbauten bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeuge zu erwarten ist, müssen notwendige Stellplätze hergestellt / nachgewiesen werden.
- Stellplätze, deren Nutzung durch Menschen mit Behinderung vorbehalten ist, sollen besondere Beachtung finden. Dazu sind die eindeutigen Vorschriften des Landes NRW zu beachten.
- Steht die Gesamtzahl der Stellplätze in einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf, so soll sich die aus einer Einzelermittlung ergebene Zahl der Stellplätze entsprechend erhöhen oder ermäßigt werden.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Vergangenheit und vermutlich auch in Zukunft wird es, bedauerlicherweise, immer wieder zu erheblichen Schäden durch Vandalismus kommen. Unseres Erachtens müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden.
Als vorrangige Maßnahme sollte schnellstmöglich die Video-Überwachung zum Einsatz kommen. Über die Örtlichkeiten soll in Fachausschuss beraten werden.
Die Stadt Lage hat erfolgreich Video-Überwachungsanlagen in verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes und auch an Schulen installiert.
Wir bitten zu prüfen, ob und in welcher Höhe Finanzen aus dem laufenden Haushalt für die Installation von Video-Überwachungsanlagen verfügbar sind.
Sollte es finanztechnisch nicht mehr möglich sein, im laufenden HH Anlagen zu beschaffen, dann verstehen wir unseren Antrag als „Antrag zum Haushaltsjahr 2022“.
Entsprechende Informationen würden wir im zuständigen Ausschuss vor- und zur Diskussion stellen.