Satzung Beitragsordnung Mitgliedsantrag



Präambel
Die „Demokratische Bürger-Union Augustdorf (DBA) ist ein demokratischer Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die politische Verantwortung im kommunalen Bereich übernehmen wollen. Sie vereinigt Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die sich dem Wohl der Gemeinde Augustdorf und ihrer Einwohner verpflichten - nach dem Grundsatz: „Wahrheit, Klarheit und Offenheit“.
 
§ 1 Name und Sitz
1. Der am 24.09.2021 gegründete Verein führt den Namen „Demokratische Bürger- Union Augustdorf“ (DBA).
2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e. V.“.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Augustdorf.
4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
 
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein ist eine mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe für den Bereich der Gemeinde Augustdorf, deren Mitglieder in der Kommunalpolitik mitwirken wollen. Der Zweck ist es, allen Bürgern die Mitarbeit im kommunalen Bereich zu ermöglichen, d.h. ohne Bindung an eine politische Partei Mitglied einer kommunalen Vertretungskörperschaft (Gemeinderat, Kreistag, etc.) zu werden.
2. Sein Zweck besteht darin, Kandidaten und ggf. Vertreter im Gemeinderat und im Kreistag nach Richtlinien des Kommunalwahlgesetzes aufzustellen bzw. zu stellen.
3. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
§ 3 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
§ 4 Mittelverwendung
Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für den in dieser Satzung bestimmten Zweck verwendet werden. Zuwendungen des Vereins an Mitglieder des Vereins sind ausgeschlossen.
 
§ 5 Verbot und Begünstigungen
Begünstigungen an Personen in Form von Ausgaben oder unverhältnismäßig hoher Vergütungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, sind ausgeschlossen.
 
§ 6 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
1. Nur natürliche Personen können Vereinsmitglieder werden.
2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über deren Aufnahme
entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist dabei nicht verpflichtet, seine Entscheidung der Ablehnung zu begründen. Bei Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag zu stellen.
3. Der Austritt aus dem Verein ist für Mitglieder unter Einhaltung einer Frist zulässig. Die Frist beträgt halbjährlich zum 30.06. oder 31.12. und muss 3 Monate vorher gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden.
4. Mitglieder, deren Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss der betroffenen Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds oder mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft.
6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
 
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Vereinssatzung und der Vereinsordnungen zu beachten und einzuhalten.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Vereinszweck zu beachten, die Interessen des Vereins zu fördern und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch Mitarbeit zu unterstützen.
3. Jedes Mitglied darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
4. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Versammlung.
5. Jedes Mitglied hat das Recht, Einrichtung des Vereins zu nutzen und an
Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
 
§ 8 Beiträge
Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet, für ihre Mitgliedschaft Beiträge zu entrichten. Höhe und Fälligkeit der Vereinsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Weiteres regelt die Beitragsordnung.
 
§ 9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a. Die Mitgliederversammlung
b. Der Vorstand
c. Der erweiterte Vorstand
 
§ 10 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Des Weiteren muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und Gründe verlangt.
2. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E- Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist zu jeder Mitgliederversammlung beträgt 14 Tage.
3. Versammlungsleiter ist der erste Vorsitzende. Falls der erste Vorsitzende verhindert sein sollte, ist der zweite Vorsitzende Versammlungsleiter. Sollten weder der erste Vorsitzende noch der zweite Vorsitzende anwesend sein, wird die Versammlung von einem Vorstandsmitglied geleitet.
4. Sollte der Schriftführer abwesend sein, wird dieser von der Mitgliederversammlung gewählt.
5. Jede Mitgliedversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der tatsächlich erschienen Mitglieder beschlussfähig.
6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Jede Änderung der Satzung benötigt eine Mehrheit von 3/4 der abgegeben gültigen Stimmen. Die Änderung des Vereinszweckes ist nur einstimmig mit allen Mitgliedern möglich, auch von denen, die nicht zur Mitgliederversammlung erscheinen.
7. Weiterhin ist über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben.
8. Anträge können gestellt werden von:
a. Jedem erwachsenen Mitglied
b. Vom Vorstand
9. Anträge müssen 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Vereins eingehen. Wenn der Antrag später eingeht, darf dieser nur berücksichtigt werden, wenn die Dringlichkeit mit einer Mehrheit der Versammlung bejahrt wird. Das Gleiche gilt auch für Satzungsänderungen.
 
§ 11 Stimmrecht und Wählbarkeit
1. Jedes Vereinsmitglied ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
2. Wählbar ist es mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
 
§ 12 Vorstand
1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
a. Dem 1. Vorsitzenden
b. Dem 2. Vorsitzenden
c. Dem Geschäftsführer
d. Dem Schatzmeister
2. Der erweiterte Vorstand besteht aus:
a. Dem geschäftsführenden Vorstand
b. Dem Schriftführer
c. Dem Pressewart
d. Kooptierte Mitglieder mit beratender Stimme
3. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.
4. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, von denen jeder einzeln vertretungsberechtigt für den Verein ist, gerichtlich und außergerichtlich.
5. Die Mitglieder des Vorstandes werden für zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
6. Die Mitglieder des Vorstands haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach
§ 27 Abs. 3 i. V. m. § 670 BGB. Dieser Anspruch bezieht sich auf alle tatsächlichen Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere Fahrkosten, Reisekosten, Porto, Ausgaben für Büromaterial, Miete und Telekommunikationskosten. Die Aufwendungen sind dem Verein gegenüber mit prüffähigen Nachweisen zu belegen.
 
§ 13 Kooptierte Mitglieder
Kooptierte Mitglieder mit beratender Stimme im Vorstand sind:
a. Der Bürgermeister*
b. Der stellvertretende Bürgermeister*
c. Das Mitglied des Kreistages*
d. Der Fraktionsvorsitzende
e. Der stellv. Fraktionsvorsitzende
f. Der Seniorenbeauftragte (Ü60)
(* nur, wenn er Mitglied im Verein DBA ist!)
 
§ 14 Ehrenmitglieder
Durch die Mitgliederversammlung können Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann durch Widerruf durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aberkannt werden. Sie besitzen ein Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.
 
§ 15 Aufstellung der Kandidaten zu den Vertretungskörperschaften
Die Kandidaten der DBA werden in einer Mitgliederversammlung nominiert. Für die Durchführung der Wahl sind die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes von Nordrhein-Westfalen verbindlich.
 
§ 16 Kassenprüfer
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören dürfen.
2. Die Kassenprüfer haben die Kasse bzw. Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen.
3. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen, bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte, die Entlastung des Vorstandes.
 
§ 17 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
1. Der Verein kann mit einer 3⁄4 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aufgelöst werden. Wird die 3⁄4 Mehrheit nicht erreicht, so ist mit einer Frist von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag der Postaufgabe, eine weitere Versammlung einzuberufen. Diese Versammlung kann die Auflösung dann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Liquidatoren sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren zu benennen. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen, bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte, die Entlastung des Vorstandes.
3. Sollte der Verein aufgelöst werden oder sollten steuerbegünstigte Zwecke wegfallen, fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an den Heimatverein Augustdorf.
 
§ 18 Inkrafttreten
Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 24.09.2021 von der Mitgliederversammlung des Vereins Demokratische Bürger-Union Augustdorf (DBA) beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
 
Augustdorf, den 24.09.2021

 

§1 Mitgliedsbeitrag 

(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mindestbeitrages verpflichtet. 

(2) Der Mindestbeitrag pro Monat ab 16 Jahre beträgt 3,00€

(3) Der Mindestbeitrag ab 65 Jahre beträgt 2,00€

(4) Über Ausnahmen zum Mindestbeitrag entscheidet der Vorstand. 

(5) Eine über den Mindestbeitrag hinausgehende Beitragszahlung ist gerne möglich und willkommen. 

(6) Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben. 

 

§2 Zahlungsweise 

(1) Die Mitgliedsbeträge sind mindestens halbjährlich im Voraus zu entrichten. 

(2) Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschriftverfahren vom Konto des Mitgliedes eingezogen. 

(3) Bei Austritt aus der Demokratischen Bürger-Union Augustdorf (DBA) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge. 

(4) Kosten aus einer Rücklastschrift, deren Grund nicht bei der DBA liegt, sind vom Mitglied an die DBA zu erstatten. 

 

§ Sonderbeiträge 

(1) Amtsträger, Mitglieder des Rates und des Kreistages erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit monatlich eine von der Gemeinde Augustdorf bzw. dem Kreis Lippe gewährte Aufwandspauschale. Von der gezahlten Aufwandspauschale soll der zuvor genannte Personenkreis, zusätzlich zu seinen Mitgliedsbeiträgen, einen bestimmten prozentualen Anteil als verbindlichen Sonderbeitrag für den Verein entrichten. 

(2) Die Höhe und die Berechnung des monatlichen Sonderbeitrages sowie die Einzelheiten der Entrichtung sollen vom Vorstand zu Beginn der Amtsperiode für deren Dauer mit jedem Betroffenen des unter Absatz 1 aufgeführten Personenkreises der DBA-Fraktion schriftlich vereinbart werden. 

 

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 „Demokratische Bürger-Union Augustdorf“ e. V. 

Beitrittserklärung (bitte in Blockschrift ausfüllen) 

(... unter gleichzeitiger Anerkennung der Vereinssatzung und der Beitragsordnung!) 

Name: __________________________________________________ 

Vorname: __________________________________________________ 

Geb.-Datum: __________________________________________________ 

Geb.-Ort: __________________________________________________ 

Straße: __________________________________________________ 

PLZ/Wohnort: __________________________________________________ 

Telefon: __________________________________________________ 

E-Mail: __________________________________________________ 

Eintrittsdatum: __________________________________________________ 

  • o Der Mindestbeitrag pro Monat ab 16 Jahre beträgt 3,00€. 
  • o Der Mindestbeitrag pro Monat ab 65 Jahre beträgt 2,00€. 

 

Mir ist bekannt, dass eine Kündigung nur schriftlich jeweils zum Halbjahr 30.06. oder 31.12. mit einer Frist von acht Tagen möglich ist. Mir ist ferner bekannt, dass ich zur Beitragszahlung entsprechend der Satzung / der Beitragsordnung verpflichtet bin und dass eine Verweigerung der Beitragszahlung einen Vereinsausschluss zur Folge hat. 

Datum: ___________ ________________________________________ 

Unterschrift des Mitglieds bzw. des/der Erziehungsberechtigten 

SEPA-Lastschriftermächtigung 

Hiermit ermächtige ich die Demokratische Bürger-Union Augustdorf e.V. Zahlungen (Mitgliedsbeiträge) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Demokratische Bürger-Union Augustdorf e.V. gezogene Lastschrift einzulösen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung! 

Kontoinhaber: ___________________________________________________________________________ 

IBAN: ___________________________________________________________________________ 

BIC: ___________________________________________________________________________ 

Datum, Unterschrift (Kontoinhaber) ___________________________________________________________ 

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungstag, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 

Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 

Hinweis: Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährig zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres eingezogen! 

Einwilligung in die Datenverarbeitung einschließlich der Veröffentlichung von Personenbildern 

Ich bin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten durch die Demokratische Bürger-Union Augustdorf e.V. zur Mitgliederverwaltung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung einverstanden. 

Hierbei handelt es sich um: z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bankverbindung, Telefonnummer, e-Mail-Adresse. 

Mir ist bekannt, dass dem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht stattgegeben werden kann. 

Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen: 

( ) Homepage der Demokratische Bürger-Union Augustdorf e. V. 

( ) Facebook-Seite der Demokratische Bürger-Union Augustdorf e. V. 

( ) Regionale Presseerzeugnisse (z. B. Lippische Landeszeitung, Augustdorfer Nachrichten, etc.) 

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. 

Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch der Demokratische Bürger-Union Augustdorf e.V. nicht sichergestellt werden, da z. B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der Demokratische Bürger-Union Augustdorf e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung. 

Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen. 

Ort, Datum _________________ Unterschrift _______________________________________ 

Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen: 

Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter auch die Einwilligung des Minderjährigen erforderlich. 

Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Datenverarbeitung und Veröffentlichung einverstanden. 

Vor- und Nachname der/des gesetzlichen Vertreters: 

Datum und Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreters: ______________________ 

Der Widerruf ist zu richten an: 

Demokratische Bürger-Union Augustdorf e. V. 

Gottfried Dennebier, 32826 Augustdorf, Ahornstraße16 

Mail: info@dba-augustdorf.de