Anträge der Fraktion
die DBA beantragt, zukunftsorientiert Spielplätze so zu gestalten, dass inklusive Spielplätze entstehen.
Dabei soll die finanzielle Situation der Gemeinde berücksichtigt werden. Bedeutet, Spielgeräte werden nur dann gegen inklusive Spielgeräte getauscht, wenn ein Austausch erforderlich ist. Bei Neugestaltungen oder bei dem Erwerb von neuem Spielegerät soll dieses stets den Anforderungen an inklusive Spielplätze angepasst werden.
Begründung:
Seit 2008 gelten gemeinsame sportliche Aktivitäten als Menschenrecht!
Menschen mit Behinderungen sollen und dürfen nicht ausgegrenzt werden. Chancengleichheit ist auf einem Inklusionsspielplatz ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes und daher so aufgebaut, dass Kinder wie auch Erwachsene allein oder gemeinsam spielen können. Als altersübergreifende Begegnungsstätte bieten inklusive Spielplätze physische Herausforderungen sowie soziale Berührungspunkte, um interaktive Kompetenzen zu entwickeln.
Inklusive Spielplätze können somit dazu beitragen, dass körperliche und geistige Lernprozesse von Menschen mit Behinderungen gefördert werden.
Zudem dürften Sportvereine darüber hinaus auch profitieren. Gesamtgesehen fördert ein Inklusionsspielplatz den Gemeinschaftssinn und trägt zum Gemeinwohl bei.
In den letzten Jahren wurden schon einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Abgesenkte Bordsteine, Führungshilfen auf Gehwegen, Einstiegshilfen beim ÖPNV usw. Lassen Sie uns gemeinsam diese positive Entwicklung nicht nur begleiten, sondern auch in unserer Gemeinde weiterentwickeln.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Augustdorf entwickelt zukunftsorientiert Inklusionsspielplätze.
Die Verwaltung wird beauftragt, inwieweit Fördermittel des Landes u/o des Bundes generiert werden können.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller
Vorsitzender
Ergänzung der „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Augustdorf“ gem. Beschluss des Rates der Gemeinde Augustdorf vom 16.03.2023
Hier: Erstellung eines Jahressitzungskalenders
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Fraktionssitzungen, Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse nehmen die politisch Tätigen sowie die beteiligten Mitarbeitenden der Verwaltung zeitlich oft sehr in Anspruch. Auch in der Vorbereitung opfern die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse einen erheblichen Teil ihrer freien Zeit.
Aktuell werden die Sitzungen seitens der Verwaltung lediglich für einen Zeitraum von sechs Monaten geplant und bekannt gegeben. Damit alle Beteiligten ihre Freizeit besser planen können, halten wir es für zweckmäßig, den Sitzungskalender künftig jeweils für den Zeitraum eines Jahres zu erstellen. Die Terminplanung soll in Absprache mit den Ausschussvorsitzenden erfolgen. Der Sitzungskalender soll rechtzeitig vor Beginn des Jahres allen politisch Tätigen in der Gemeinde vorliegen.
Wir sehen beim Erstellen eines Jahressitzungskalenders keine Probleme. Gemeinden in unserem Kreisgebiet, wie z.B. Blomberg, Oerlinghausen und auch die Städte Detmold und Bad Salzuflen, praktizieren das seit vielen Jahren. Das System hat sich bewährt und verursacht keinen Mehraufwand für die Verwaltung. Sollten sich geplante Sitzungstermine später als nicht erforderlich herausstellen, so können diese einfach abgesagt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung erarbeitet in Abstimmung mit den Ausschussvorsitzenden einen Sitzungskalender jeweils für ein Kalenderjahr, beginnend ab dem 01.01.2025.
Der Sitzungskalender wird spätestens bis zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres erstellt und den Fraktionen zugeleitet.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller
Vorsitzender
Ergänzung der „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Augustdorf“ gem. Beschluss des Rates der Gemeinde Augustdorf vom 16.03.2023.
Hier: Ergänzung des § 24 der o. g. Geschäftsordnung/Niederschriften
Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir, den § 24 um die Ziffer (7) zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
Die GeschOrdnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Augustdorf wird im § 24 um die Ziffer (7) mit folgendem Text ergänzt:
Die Niederschrift ist allen Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern spätestens zehn Tage nach der jeweiligen Sitzung zuzustellen.
Eine Begründung erfolgt in der Ratssitzung.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller, Vorsitzender
hiermit beantragen wir die Errichtung eines Handlaufes an der Treppe vom Parkplatz am Inselweg zur DRK Kindertagesstätte.
Begründung:
Eltern bringen ihre Kinder in die o. g. Kita und parken auf dem Parkplatz am Inselweg. Die vorhandene Treppe unterliegt keinem Winterdienst. Somit besteht grundsätzlich, aber im Besonderen, im Winterhalbjahr die Gefahr, dass Eltern mit ihren Kindern auf der Treppe verunglücken könnten. Auch Anlieger des Wohngebietes nutzen diese Treppe häufig.
Ein einfacher Handlauf auf beiden Seiten der Treppe würde unseres Erachtens die Sicherheit bei der Benutzung der Treppe deutlich erhöhen.
Anmerkung:
Die Bitte zur Errichtung eines Handlaufes hatten wir bereits vor Monaten in schriftlicher Form an die Verwaltung gerichtet.
Um noch vor Einbruch des Winters den Mangel abzustellen, bitten wir verwaltungsseitig zu prüfen, ob die vorgeschlagene Maßnahme finanztechnisch realisierbar ist.
Damit könnte wir eine weitere Beratung im Fachausschuss entfallen und die Maßnahme bereits im Rat entschieden werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, zu prüfen ob im Haushalt Finanzen bereitgestellt werden können, um anschließend kurzfristig die Maßnahme zu realisieren.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller
Vorsitzender
auf Anregung von Bürgern beantragen wir, den Parkplatz am Inselweg ganzflächig mit Markierungen von Stellplätzen/Parkstreifen auszustatten.
Begründung:
Bei Großveranstaltungen in der WINEO-Arena wird der Parkplatz nicht optimal genutzt. Durch die fehlenden Markierungen gehen ca. 20% der möglichen Parkplatz-Stellfläche verloren. Nutzer des Parkplatzes lassen zu große Abstände zwischen den einzelnen Kraftfahrzeugen.
Als Resultat des dadurch fehlenden Parkraumes wird zum Leidwesen der Anwohner in den Seitenstraßen geparkt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Parkplatz am Inselweg mit entsprechenden „Parkstreifen“ zu kennzeichnen.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller
Vorsitzender
das Bundesumweltministerium hat am 14.07.2023 die erste Förderrichtlinie für Kommunen im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ veröffentlicht.
Die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ soll insbesondere Kommunen beim natürlichen Klimaschutz auf öffentlichen Flächen unterstützen.
Gefördert werden investive Maßnahmen von nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu zählt zum Beispiel, Dörfer und Städte naturnah und biodiversitätsfördernd zu begrünen, an landwirtschaftlich genutzten Flächen Wegraine und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen anzulegen sowie Fließ- und Stillgewässer zu renaturieren.
Vom 01. August 2023 bis zum 30. September 2023 können Skizzeneinreichungen getätigt werden.
Für das Programm stehen 100 Millionen Euro (bis Ende 2028) zur Verfügung.
Alle Politiker und die Verwaltung sind sich sicher einig darüber, dass wir für die Umwelt und den Klimaschutz aktiv eintreten sollten.
Daher würden wir es begrüßen, wenn die Gemeindeverwaltung das Förderprogramm auswertet und Möglichkeiten zur Nutzung für unsere Gemeinde aufzeigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm auszuwerten um mögliche Finanzen für den Klima- und Umweltschutz (im Sinne des Aktionsprogramms) für unsere Gemeinde zu generieren.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller
Vorsitzender
hiermit beantragen wir, dass die Homepage der Gemeinde Augustdorf zeitnah barrierefrei gestaltet wird.
Begründung:
Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für umfassende Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft. Seit dem 23. September 2020 sind bundesweit alle Kommunen gesetzlich unter anderem verpflichtet, Menschen mit geringen Sprachkenntnissen und/oder Behinderungen den Zu- und Umgang auf den Homepages der Gemeinden zu erleichtern.
Die Homepage der Gemeinde Augustdorf erfüllt unserer Meinung nach nicht die gesetzlichen Anforderungen für die sogenannte „Leichte Sprache“. Im Einzelnen:
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Die Nutzung des „Bürgerservice-Portals“ unserer Gemeinde ist nur sehr schwer verständlich. Vor der Nutzung des Portals ist es notwendig, ein „Bürgerkonto“ anzulegen. Ersatzweise besteht die Möglichkeit, sich mit einem Personalausweis im Portal anzumelden. Dieses Angebot der Gemeinde ist nicht barrierefrei.
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Die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner /der richtigen Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung ist umständlich und oft nicht zielführend. Das Mitarbeiterverzeichnis klärt nicht gezielt den richtigen Ansprechpartner/In mit den einzelnen Aufgabenbereichen. So findet man (beispielhaft genannt) unter dem Begriff “Innere Verwaltung“ acht Mitarbeiter.
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Wer macht was?
Ein auf einer Seite zusammengefasstes Organigramm mit Namen, Telefonnummern und Aufgabenbereichen erleichtert die Suche nach den entsprechend zuständigen Mitarbeitenden der Gemeinde deutlich.
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Mit dem „Verwaltungsgliederungsplan“ kann die Bürgerschaft nichts anfangen. Er sollte unseres Erachtens durch ein übersichtliches Organigramm (wie bereits erläutert) ersetzt werden.
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Aufgrund zunehmender Digitalisierung ist ebenfalls ein barrierefreier Zugang zu digitalen Anträgen erforderlich.
Hinweise:
Zur Frage der Zugänglichkeit und Umsetzung der Barrierefreiheit hält die vom Land NRW geförderte “Agentur Barrierefrei NRW” vielfältige Informations- und Beratungsangebote bereit.
Ein gutes Beispiel für ein übersichtliches Mitarbeiterverzeichnis bietet die Stadt Lage ihren Einwohnern an.
Die Gemeinde Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) hat ebenfalls bereits Schritte zur Barrierefreiheit ihrer Internetseite umgesetzt. Mit einem Button kann die Schrift extrem vergrößert werden, und wer mit der Maus über ein Foto streicht, erhält eine Kurzbeschreibung des Bildes angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung erarbeitet zeitnah eine barrierefreie Homepage mit den in der Begründung des Antrages geforderten Merkmalen.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller
Vorsitzender
An den
Bürgermeister der Gemeinde Augustdorf
Herrn Thomas Katzer
Pivitsheider Straße 16
32832 Augustdorf
Betr: Antrag an den Rat der Gemeinde Augustdorf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die DBA-Fraktion beantragt die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Entwicklung des ehemaligen Bundeswehrparkplatzes (BwPpl) sowie die Einstellung erforderlicher Finanzmittel in den Haushalt 2023/24.
Begründung:
In der Sitzung des Gemeinderates am 17. November 2016 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 2.3 einstimmig beschlossen, den außerhalb des Kasernengeländes gelegenen BwPpl von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwerben, um dort eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft zu bauen.
Nach den ersten und weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass die Realisierung des Projektes aufgrund der schlechten Haushaltslage der Gemeinde Augustdorf finanziell nicht umzusetzen war.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 16. September 2021 wurde sodann einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Der Neubau der Asylunterkunft auf dem ehemaligen Parkplatz der Bundeswehr wird bis auf weiteres verschoben.
Aktuell haben wir finanztechnisch alle Zahlungen an die BImA geleistet und sind damit endgültiger Eigentümer des Geländes. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind aktuell und auch mittelfristig ausreichend Wohnräume vorhanden. Eine Zweckbindung zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem BwPpl besteht nicht mehr. Sonstige Planungen zur Verwendung des zurzeit überwiegend brach liegenden Geländes gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht.
Das Areal möchten wir aber nicht als Brachgelände verstanden wissen, sondern möglichst einer qualitativ höherwertigen Nutzung zuführen.
Zur Entwicklung des BwPpl haben wir einige Ideen im Anhang aufgelistet.
Allerdings ist aufgrund von Landschaftsschutzmaßnahmen und bautechnischen Vorgaben jedes einzelne Projekt vor einer Realisierung individuell zu prüfen.
Dieses ist ohne die Hilfe eines Fachplanungsbüros vermutlich nicht möglich.
Zudem sollte zunächst zwischen den Fraktionen und der Verwaltung ein Austausch über vorhandene Möglichkeiten zur Entwicklung des ehemaligen BwPpl erfolgen.
Dem Arbeitskreis sollten der Bürgermeister, Vertretern der einzelnen Fraktionen und die Vorstände angehören.
Die DBA-Fraktion macht folgenden Beschlussvorschlag:
-
Die Verwaltung richtet einen Arbeitskreis zur Entwicklung des ehemaligen BwPpl ein.
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Für die Beauftragung eines Fachplanungsbüros werden die erforderlichen Finanzen ermittelt und in den Haushalt 2023, alternativ 2024, eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Müller
Vorsitzender
Anlage:
Vorschläge für die Entwicklung des BwPpl
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Ein Wohnmobilhafen mit Ver- Entsorgungsstation (wie in Detmold)
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Kleines Blockhaus für Wanderer oder Radfahrer zum Übernachten (als Zwischenstopp für eine Nacht)
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Ein Solarpark, so hoch aufgestellt, dass darunter Abstellplätze für Wohnmobile oder Wohnwagen entstehen (zur Überwinterung).
Die Versorgung durch solare Energie könnte auch für die fünf Häuser auf dem Platz dienlich sein.
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Ein naturnaher Mountainbike- Parcours aus Sand und Baumstämmen
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Stellplätze für Tiny-Häuser
hiermit stellen wir den Antrag, dass Finanzen für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung des Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Begründung:
Die Gemeinde steht in der Pflicht, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Feuerwehr und eine entsprechende Infrastruktur zu erstellen und fortzuschreiben! Nur unter diesen Voraussetzungen können die Frauen und Männer der FFW als leistungsstarke Wehr agieren. Notwendige bauliche Anlagen und Einrichtungen müssen den örtlichen Erfordernissen entsprechen.
Um dieses Ziel auch zukunftsorientiert realisieren zu können, bedarf es eines Fachbüros. Die Fachexpertisen von Brandschutz- und Sicherheitsingenieuren sind einzig zielführend.
Es ist zwar lobenswert, dass der Bürgermeister nun monatliche Gespräche mit unserer Wehr führen möchte, Ergebnisse zu notwendigen Baumaßnahmen erwarten wir aber nicht:
Ein neues Feuerwehrfahrzeug könnte schon zum Ende dieses Jahres geliefert werden, passt aber nicht in das Gerätehaus!
Stolperkanten, beanstandet im Brandschutzbedarfsplan, sind noch immer nicht beseitigt!
Der Boden im Bereich der Umkleideräume ist bei Nässe sehr glatt. Dieses führte bei Einsätzen zum Jahreswechsel zu Stürzen von Mitgliedern der Wehr!
Den jahrelang geführten Gesprächen, Planungen und Versprechungen seitens der Verwaltung müssen nun auch Taten folgen.
Hinweis: Es gibt Planungsbüros die kostenlose Erstgespräche zum Thema anbieten.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Augustdorf beschließt, erforderliche Finanzen für eine fachliche Über-/ Neuplanung und Entwicklung (siehe Begründung) des Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt 2023 einzustellen.
Begründung:
Wir fordern, dass wir als Kommune mit den Institutionen, wie des Jugendamtes, der Suchthilfe, Schulen, Kindergärten, Polizei, Sportvereinen und Kirchen, eine angemessene Hilfe anbieten, um die Risikolagen zu entschärfen.
Lutz Müller Fraktionsvorsitzender DBA
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir können es nicht nachvollziehen, dass unsere Gemeindeverwaltung bisher keine Tätigkeiten unternimmt, den Gemeinderat und unsere Bürger über den aktuellen Stand der bisher getroffenen präventiven Maßnahmen zu unterrichten.
Und zu Ihrem Argument, es könnte Panik ausbrechen, sei Folgendes bemerkt: Panik bricht immer erst dann aus, wenn in Notsituationen die Betroffenen nicht wissen, was sie tun sollen oder wo mögliche Hilfe angeboten wird! Nach unserem Kenntnisstand hat der Kreis Lippe bereits alle Bürgermeister mit Informationen versorgt. Individuelle präventive Maßnahmen in den Gemeinden obliegen den Gemeindeverwaltungen.
In Leopoldshöhe werden für den Katastrophenfall (radioaktiver Niederschlag) Jodtabletten für alle Bürger bevorratet. Bei uns auch? Gibt es Anlaufstellen in
im Rahmen unserer DBA Sprechstunden hat eine Bürgerin den Vorschlag unterbreitet, einen Flohmarkt auf dem Vorplatz des Bürgerzentrums einzurichten.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der akuten aktuellen Lage einer Energiemangelversorgung, des gebotenen Schutzes der Umwelt und unserer eigenen kommunalen Versorgung der öffentlichen Einrichtung mit Energie, beantragen wir die Erarbeitung eines mittelfristigen Konzeptes zur alternativen Energieversorgung.
Unser Rathaus, das Bürgerzentrum, die Friedhofskapelle, alle Sporthallen, der Bauhof und auch unsere Schulen stehen vor der Modernisierung der Heizungsanlagen.
Ein ganzumfassendes Konzept für unsere gemeindeeigenen Gebäude, ggf. auch mit einem Synergieeffekt für die Kitas und eine private Nutzung erachten wir als zwingend geboten.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Müller Fraktionsvorsitzender
Hier: Schlesier Straße
Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
auf Anregung, Wunsch und eine durch Bürger und Bürgerinnen an uns herangetragene Bitte, stellen wir den Antrag, die Schlesier Straße verkehrsberuhigt zu gestalten.
Begründung: Der Spielplatz an der Schlesier Straße wird durch zahlreiche Familien mit Kindern genutzt.
„Stichstraßen“ (Danziger-, Berliner- und Breslauer Straße) die auf der Schlesier Straße münden, führen dazu, dass aus diesen Wohngebieten Kinder zum Spielplatz gelangen möchten. Dazu müssen sie aber die Schlesier Straße queren. Kraftfahrer beachten das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber Kindern nicht immer im notwendigen Maße. Zusätzlich grenzt ein großes Wohngebiet (ostwärts des Gingweges) mit Familien und Kindern an die Schlesier Straße.
Eine optimale Lösung wäre die Schlesier Straße als „Spielstraße“ auszuweisen.
Dazu unterbreiten wir folgenden Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung einer „Spielstraße / Verkehrsberuhigten Zone“ in der Schlesier Straße zu prüfen und nach Möglichkeit zu realisieren.
Thema: Parksituation in Wohngebieten der Gemeinde Augustdorf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus der Bevölkerung wurde der Wunsch an die DBA herangetragen, in Rat und in Verwaltung auf das immer wiederkehrende bzw. andauernde verkehrswidrige Parkverhalten der Anlieger und Besucher in unseren Wohngebieten aufmerksam zu machen und darum gebeten, gegen dieses unsägliche Verhalten vorzugehen und notfalls entsprechend zu sanktionieren. Als aussagekräftige Beispiele hierzu seien im gesamten Gemeindegebiet nur zwei Wohnquartiere „Schröderstätte“ und der Bereich „Schlesier Straße“ exemplarisch zu erwähnen.
Geparkt wird an nahezu jeder beliebig freien Stelle in den Bereichen, ohne Rücksicht auf gegenüberliegende Grundstücksein- bzw. -ausfahrten, innerhalb der 5-Meter- Grenzen bei nicht einsehbaren Kurven oder Straßeneinmündungen oder schlichtweg in oder über den Versickerungsgräben an den Straßenrändern (hier: z. B. in der Ahornstraße!). In den sogenannten „Spielstraßen“ (7 km/h-Bereichen!) artet das Ganze dahingehend aus, dass nicht nur auf den in den schwarz gepflasterten Flächen geparkt (hier: z. B. Lindenstraße!) wird, sondern dass auch die neben den Straßen befindlichen Gräben in Beschlag genommen werden. Diese Gräben befinden sich mittlerer Weile optisch und funktional nicht mehr in dem Zustand, der einer Versickerung bzw. Ablauf des Wassers zuträglich ist. Dieses Parkverhalten ist in diesen Wohnbereichen gem. der StVO schlichtweg verboten. Über das Gefahrenpotential (z. B. mögliche Unfälle, Schwierigkeiten der Müllabfuhr, Rettungsfahrzeuge, etc.), das diesem Fehlverhalten der Anlieger und deren Besucher zu Grunde liegt, brauchen wir sicherlich nicht begründen!
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, verstärkt im Gemeindegebiet den ruhenden Verkehr zu kontrollieren, Fehlverhalten festzustellen und unverzüglich zu ahnden! Die Verwaltung wird des Weiteren darum gebeten, zu prüfen, ob zusätzlich die Möglichkeit besteht, die Mitarbeiter des KOD, der ja ohnehin bereits als Kontrollinstanz in der Gemeinde eingesetzt ist, dahingehend aus- und fortzubilden, dass dieses Fehlverhalten rechtlich abgesichert dokumentiert und auch ordnungsbehördlich bearbeitet werden kann und darf. Zusätzlich notwendige Maßnahmen sind durch die Verwaltung zu veranlassen. Die dazu notwendigen HH-Mittel sind unmittelbar zu veranschlagen.
Wir sehen diesen Antrag auch als Unterstützung des Mitarbeiters der Gemeinde, der in diesem Bereich bereits verantwortlich tätig ist!