Einstellung von Finanzen für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung des Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt 2023
Hier unser Antrag im Wortlaut:
hiermit stellen wir den Antrag, dass Finanzen für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung des Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Begründung:
Die Gemeinde steht in der Pflicht, eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Feuerwehr und eine entsprechende Infrastruktur zu erstellen und fortzuschreiben! Nur unter diesen Voraussetzungen können die Frauen und Männer der FFW als leistungsstarke Wehr agieren. Notwendige bauliche Anlagen und Einrichtungen müssen den örtlichen Erfordernissen entsprechen.
Um dieses Ziel auch zukunftsorientiert realisieren zu können, bedarf es eines Fachbüros. Die Fachexpertisen von Brandschutz- und Sicherheitsingenieuren sind einzig zielführend.
Es ist zwar lobenswert, dass der Bürgermeister nun monatliche Gespräche mit unserer Wehr führen möchte, Ergebnisse zu notwendigen Baumaßnahmen erwarten wir aber nicht:
Ein neues Feuerwehrfahrzeug könnte schon zum Ende dieses Jahres geliefert werden, passt aber nicht in das Gerätehaus!
Stolperkanten, beanstandet im Brandschutzbedarfsplan, sind noch immer nicht beseitigt!
Der Boden im Bereich der Umkleideräume ist bei Nässe sehr glatt. Dieses führte bei Einsätzen zum Jahreswechsel zu Stürzen von Mitgliedern der Wehr!
Den jahrelang geführten Gesprächen, Planungen und Versprechungen seitens der Verwaltung müssen nun auch Taten folgen.
Hinweis: Es gibt Planungsbüros die kostenlose Erstgespräche zum Thema anbieten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Augustdorf beschließt, erforderliche Finanzen für eine fachliche Über-/ Neuplanung und Entwicklung (siehe Begründung) des Feuerwehrgerätehauses in den Haushalt 2023 einzustellen.
Mit freundlichem Gruß, Lutz Müller Vorsitzender