Stellungnahme der DBA zur Erweiterung der Augustdorfer Kläranlage

04.03.2024 | Übersicht | Uwe Rieks
Bild von YanceTAY auf Pixabay
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Fraktionsmitglieder der DBA können einer Erweiterung der Kläranlage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zustimmen.

Die Gründe lesen Sie hier:




In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.02.2024 wurde einer sogenannten „Vorzugsvariante V2“ zur Erweiterung der Kläranlage durch SPD, CDU, FWG und FDP zugestimmt.

Unsere Fraktion stimmte gegen den Beschlussvorschlag.


Begründung:

Bei der geplanten Erweiterung der Kläranlage handelt sich um ein Bauvorhaben mit einem Volumen von 3,5 bis 4 Millionen Euro. Hinzu kommen erhebliche jährliche Betriebskosten, die über die Gebühren erwirtschaftet werden müssen. 

Unsere Bürgerinnen und Bürger werden durch Steuern und ständig steigende Lebenshaltungskosten schon sehr belastet. Sie dürfen also erwarten, dass sich alle Kommunalpolitiker vor Baubeginn über die möglichen Konsequenzen umfassend informieren.


Als Ratsmitglieder und sachkundige Bürger*innen haben wir uns zur pflichtgemäßen Wahrnehmung unserer Aufgaben und Vermeidung von Schäden verpflichtet. Wir halten es für zwingend erforderlich, uns vor einer Beschlussfassung umfassend zu informieren. 

Unsere Fraktion hat sich durch externe Fachleute beraten lassen und daran anschließend einen Fragenkatalog zum Ausbau der Kläranlage an die Verwaltung geschickt, verbunden mit der Bitte um klärende Antworten. Wir müssen feststellen, dass unsere Fragen bis zum heutigen Tage leider nicht abschließend beantwortet wurden.


Der leitende Ingenieur des Planungsbüros „HydroCompact Ingenieure“ erklärte uns, dass er aus Zeitgründen noch nicht alle Fragen habe beantworten können. In der Sitzung des Betriebsausschusses stellten wir die Frage, ob ein Fachjurist im Rahmen eines Gutachtens festgestellt habe, ob es sich um eine Erweiterung oder um einen partiellen Neubau der Kläranlage handele. Dieses wurde durch den Leiter der Gemeindewerke verneint.  

Fragen zu bestimmten Baumaßnahmen bestehen auch weiterhin. So stellen sich die Fragen nach Geräuschimmissionen durch die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes oder Geruchsimmissionen durch das Abfackeln von möglichem überschüssigen Gas, welches nach faulen Eiern stinken könnte.

Wir haben unseren Fragenkatalog fristgerecht im Rahmen einer der Politik zugestandenen Nachprüffrist eingereicht. Um nicht in einen zeitlichen Verzug zu geraten, haben wir im Vorfeld auch mit der Bezirksregierung Detmold gesprochen. Die erweiterte Kläranlage soll bis zum zweiten Quartal 2026 in Betrieb gehen. Somit bestünde die Möglichkeit, alle Fragen restlos vor Baubeginn zu klären.

Wir stellen fest, dass wir weder die planerischen Leistungen des Planungsbüros anzweifeln noch irgendjemandem etwas unterstellen.

Die DBA wollte lediglich erreichen, dass nach dem 4-Augen-Prinzip eine zweite fachlich fundierte Expertise eingeholt werden sollte, um möglichst einen weiteren finanziellen Schaden, wie beim Bau der Klärschlammtrocknungsanlage geschehen, für die Gemeinde Augustdorf und seine Bürger auszuschließen. 

Auch die Aussage des Leiters der Gemeindewerke, er gehe davon aus, dass nach Fertigstellung der geplanten Maßnahmen auch das Geruchsproblem gelöst sei, kann aus unserer Sicht als äußerst zweckoptimistisch oder auch sehr vage bezeichnet werden.

Herr Zimmermann, Leiter der Gemeindewerke Augustdorf, äußerte sich im Rahmen eines Berichtes in der LZ vom 01. März 2024, wie folgt: „Eine andere zielführende Lösung als die Variante 2 gibt es nicht.“ 

Diese Äußerung geht in die Richtung der „Basta“- Politik. Wir sehen uns nicht in der Rolle, lediglich in einem Ausschuss den Vorschlägen der Verwaltung zuzustimmen, ohne vorher klare Antworten auf unsere Fragen zu erhalten. 

Wir nehmen unsere politische Verantwortung gegenüber unseren Bürgern und Bürgerinnen ernst. Dieses gilt umso mehr, wenn wie hier über eine Millioneninvestition entschieden werden soll. 






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