Ratsmehrheiten schränken die Arbeit kleiner Fraktionen ein

12.11.2025 | Übersicht | Uwe Rieks

Die politische Zukunft in Augustdorf wirft ihre Schatten voraus!
Bereits in der ersten Ratssitzung der neuen Legislaturperiode nutzen die Fraktionen von SPD und CDU ihre Stimmenmehrheit gemeinsam dazu, kleinere Fraktionen in ihrer Arbeit zu behindern!

Details und unsere Stellungnahme dazu lesen Sie hier:

Stellungnahme der Demokratischen Bürger-Union Augustdorf (DBA) zur Begrenzung der Anzahl der sachkundigen Bürger in den Fraktionen des Augustdorfer Gemeinderates

In der konstituierenden Sitzung des Augustdorfer Gemeinderates am 06.11.2025 wurde unter dem TOP 1.10 auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD hin mehrheitlich beschlossen, “(...) die maximale Zahl der Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger (SB), die eine Fraktion für die Ausschüsse benennen darf, zu begrenzen auf drei SB pro der jeweiligen Fraktion angehörenden Ratsmitglieder, maximal aber zwölf SB pro Fraktion (...)”. 

Zur Begründung dieses Antrags, der erst am 04.11.2025 und somit kurzfristig vor der Sitzung gestellt wurde, wurde ausgeführt, der Rat sei befugt, die Zahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger – einschließlich der Festlegung einer Höchstgrenze – durch einen regulären Ratsbeschluss festzusetzen. Die Anknüpfung der Anzahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger an die Stärke der jeweiligen Fraktion sei sachlich gerechtfertigt, da sie dem durch das Wählervotum zum Ausdruck kommenden Verhältnis der politischen Kräfte Rechnung trage.

Trotz Ablehnung durch die Fraktionen der DBA sowie der Grünen/FDP wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.

Die Begrenzung der Anzahl der sachkundigen Bürger*innen in den Fraktionen ist nirgends vorgeschrieben, sondern steht im Ermessen des Rates. Der o.g. Ratsbeschluss ist zwar rechtlich möglich, aber unserer Meinung nach moralisch sehr fragwürdig und einzigartig in der Geschichte des Augustdorfer Gemeinderates.
Dieser Beschluss hat für die künftige politische Arbeit der DBA, wahrscheinlich auch für andere kleinere Fraktionen in Augustdorf, erhebliche negative Auswirkungen:

  • Sachkundige Bürger*innen sind unseres Erachtens besonders wertvoll bei der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Sie stammen aus der Mitte der Bürgerschaft und verfügen regelmäßig über große Lebenserfahrung sowie diverses spezifisches Fachwissen. Durch die Begrenzung der Anzahl der sachkundigen Bürger*innen geht diese Expertise teilweise für die Politik verloren. 
  • Die DBA verfügt in der aktuellen Legislaturperiode (2025-2030) über zwei Ratsmandate und darf nunmehr nur noch maximal sechs sachkundigen Bürger*innen nominieren. Die politische Arbeit dieser Personen erstreckt sich auf acht Ausschüsse und mehrere sonstige Gremien und ist damit sehr zeit- und arbeitsintensiv. Durch eine höhere Anzahl von sachkundigen Bürger*innen wäre die Anzahl der Sitzungsdienste für den Einzelnen reduziert worden. 
  • Es ist allgemein bekannt, dass es zunehmend schwieriger wird, Bürger*innen für ein politisches Ehrenamt zu gewinnen. Für die Mitarbeit in der Fraktion sowie den Ausschüssen waren in der DBA aktuell neun sachkundigen Bürger*innen vorhanden und geplant, diese durch die praktische Arbeit politisch weiter zu entwickeln und auf ein mögliches Ratsmandat in der nächsten Legislatur vorzubereiten. Durch den o.g. Ratsbeschluss muss nun mehreren interessierten Bürger*innen eine Absage ihrer Mitarbeit erteilt werden. Es steht zu befürchten, dass diese Abgewiesenen dauerhaft ihr Interesse an einer Mtarbeit in der Kommunalpolitik verlieren.
  • Durch einen Mangel an ausreichendem potentiellen Nachwuchs könnten besonders kleinere politische Parteien oder Vereinigungen, wie z.B. die DBA, unter Umständen in ihrer Existenz bedroht werden. Dieses wiederum würde eine politische Vielfalt, die als Kern einer Demokratie bezeichnet werden kann, gefährden. 
  • Die monetäre Einsparung durch Begrenzung der Anzahl von sachkundigen Bürger*innen ist nur sehr gering und unseres Erachtens in Anbetracht der o.g. Argumente zu vernachlässigen. Ein sachkundiger Bürger erhält im Gegensatz zu Ratsmitgliedern keine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung, sondern lediglich bei aktiver Teilnahme an Ausschuss- oder Fraktionssitzungen ein jeweiliges Sitzungsgeld in Höhe von derzeit 25,50 EUR.

Ein nachvollziehbarer, objektiver Grund für die Beschränkung der Anzahl sachkundiger Bürger*innen ist nicht erkennbar. Erwartungsgemäß stellt die Reduzierung für die beiden großen Parteien CDU/SPD auch kein Problem dar, da sie aktuell über neun bzw. sieben Ratsmandate verfügen und zusätzlich jeweils 12 SB benennen könnten.

Wir, die DBA-Fraktion, sind sehr enttäuscht, wie in Augustdorf seitens der beiden großen Fraktionen von CDU und SPD die Stimmenmehrheit dazu mißbraucht wird, die Arbeit politisch anders denkender, kleiner Fraktionen zu behindern und zu erschweren. Aber auch unter den leider nun erschwerten Bedingungen werden wir unsere Arbeit fortsetzen.

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