Mit Antrag vom 29.10.2021, also vor mehr als sieben Monaten, baten wir die Verwaltung eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten.
Im aktuellen Beschlussvorschlag müssen wir nun zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung aktuell nichts erarbeitet hat und daher den Antrag ablehnt!
Umso mehr sind wir von der Ablehnung und Nichtbearbeitung unseres Antrages durch die Verwaltung enttäuscht.
Verwaltungsseitig wird aufgeführt, dass sich die Bereitstellung von Stellplätzen nicht am Bedarf der Bauherren orientiert, sondern eher an der Stellplatzsatzung.
Genau hier verweisen wir auf unseren Antrag. Zu den zu berücksichtigen, unseres Erachtens, wichtigen Punkten einer Stellplatzsatzung gehört es auch, dass bei einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf die Anzahl der Plätze entsprechend erhöht bzw. ermäßigt werden.
Darauf haben wir explizit in unserem Antrag hingewiesen!
Die Verwaltung führt weiterhin aus, dass eine Stellplatzsatzung eine unnötige Versiegelung des Bodens vorantreibt.Dieses Argument können wir nicht akzeptieren! Es gibt neben Rasenbausteinen auch günstige Kunststoffplatten, die als Stellfläche für Pkw und sogar Lkw geeignet sind.
Eine Versiegelung von Boden findet dabei definitiv nicht statt!
Einen Zusammenhang mit der Bogensportanlage, den dort geforderten Stellplätzen und unserem Antrag herzustellen, halten wir als Negativbegründung für deplatziert.
Nicht die Gemeindeverwaltung und auch keine Stellplatzsatzung (… diese ist ja auch noch gar nicht vorhanden!) haben 20 Stellplätze eingeplant, sondern diese wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eingefordert.
Dennoch bewerten wir die Einrichtung von 20 Stellplätzen als eine zukunftsorientierte Maßnahme. Sollte sich nach einiger Zeit diese Anlage herumgesprochen haben, könnten wir uns durchaus auch Turniere dort vorstellen. Damit verbunden würde sich unter Umständen sogar eine positive Entwicklung im Tourismus ergeben. Auf jeden Fall würden die 20 Stellplätze dann gebraucht.
Weiterhin führt die Verwaltung auf, dass die Parksituation durch eine Stellplatzsatzung in den bestehenden Wohngebieten nicht verbessert würde. Das ist richtig, aber ein „Weiter so“ ist auch nicht zielführend. Eine Stellplatzsatzung dient zudem auch dem Sicherheitsgefühl der dort lebenden Menschen, nicht nur für das der älteren sondern insbesondere auch für das der Kinder. Wir haben in unserem Antrag natürlich auf die zukünftige Gestaltung der Parksituation hingewiesen und keine Forderungen gestellt, rückwirkend Änderungen herbeizuführen. Dieses wäre nach unserem Rechtssystem auch gar nicht möglich.
Ein Vorschlag der Gemeindeverwaltung besteht darin, dass entsprechende Regelungen zu den Stellplätzen zukünftig in den Bebauungsplänen (aktuelles Beispiel: Nelkenstraße) Berücksichtigung finden sollen. Dieses bedeutet aber auch eine weitere Verschleppung der von uns geforderten Maßnahmen, um ein Chaos beim Parken von Kfz auf den Gemeindestraßen zu unterbinden.
Die Bebauungspläne müssen noch überarbeitet werden und das nimmt Jahre in Anspruch. Zudem muss bei jeder Baumaßnahme dasselbe Prozedere durchlaufen werden, wie in der Nelkenstraße Wir streben eine einheitliche Regelung für alle Baugebiete an. Bauherren können sich somit auf das Regelwerk langfristig einstellen und werden nicht kurzfristig von Auflagen überrascht.
Am 01. Juli 2022 wird das Land NRW mit der Einführung einer Stellplatzverordnung verbindliche Regelungen einbringen.
Diese Stellplatzverordnung ist uns bis dato nicht bekannt.
Aus diesem und den zuvor genannten Gründen, lehnen wir den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
Daher lautet unser Beschlussvorschlag wie folgt:
- Der Antrag wird in der heutigen Sitzung nicht weiter beraten.
- Die Verwaltung informiert den Ausschuss BPU über die neue Stellplatzverordnung des Landes NRW in einer der nächsten Sitzungen.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zu einer der nächsten Sitzungen einen Vorschlag für eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten.
- Danach wird der Antrag im Ausschuss BPU erneut beraten.
Für die DBA-Fraktion
Dietmar Meyer
Anmerkung zum TOP 1.8 – Erarbeitung einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Augustdorf mit geändertem Beschlussvorschlag der DBA (siehe Anhang!): Bei diesem Antrag war das Abstimmungsverhalten der Ausschussmitglieder äußerst kurios: Unser Antrag erhielt 6x die Zustimmung und 6x eine Ablehnung, was bedeutete, dass unser Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt einzuordnen ist. Infolgedessen wurde anschließend über den vorliegenden Beschlussvorschlag der Vw abgestimmt. Auch hier ergab die Abstimmung eine Abstimmung von 6:6, was ebenfalls bedeutete, dass auch der BV der Vw als abgelehnt zu bewerten ist.
gez. Frank Salomon