Eine Demokratie lebt aber von der offen geführten, mit Sachargumenten gefütterten Diskussion und der damit verbundenen Meinungsbildung. Aktuell sehen wir hier ein gewisses Defizit.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
die DBA-Fraktion muss davon ausgehen, dass die Verwaltung unseren Antrag zur Namensgebung des MBZ nicht in Gänze verinnerlicht und schon gar nicht im Sinne unseres Beschlussvorschlages interpretiert hat!
Im Rahmen unseres Antrages haben wir erklärt, dass wir das MBZ in „August- Simon-Struß-Haus“ benennen möchten. Allerdings haben wir in den weiteren Ausführungen unseres Antrages sehr deutlich hervorgehoben und explizit darauf hingewiesen, dass wir eine Beteiligung unserer Bürger wünschen. Unser Beschlussvorschlag ist eindeutig formuliert.
Es wurden drei Vorschläge eingereicht und somit wäre das Einbinden der Augustdorfer Bevölkerung zur Namensfindung völlig kostenneutral und ohne großen Aufwand (z. B. Veröffentlichung auf der Gemeinde-Homepage) möglich gewesen.
Wir gehen im besten Fall davon aus, dass die Verwaltung unseren Vorschlag zur Benennung des MBZ ablehnen und nicht die Bürger ausgrenzen wollte.
Tatsächlich wurde aber durch den Beschlussvorschlag der Verwaltung die Beteiligung der Augustdorfer Bürgerschaft ausgeschlossen.
Wie wir aus der Augustdorfer Bevölkerung erfahren konnten, fühlen sich die Bürger nicht mitgenommen. Eine offene Diskussion, wie zum Beispiel zur Namensfindung unserer Realschule, wurde in diesem Fall nicht nur nicht zugelassen, sondern durch den Beschlussvorschlag der Verwaltung hierarchisch abgelehnt.
Eine Demokratie lebt aber von der offen geführten, mit Sachargumenten gefütterten Diskussion und der damit verbundenen Meinungsbildung. Aktuell sehen wir hier ein gewisses Defizit.
Und Herr Bürgermeister, wir wüssten gerne aus welchem Paragrafen der GO NRW leitet die Verwaltung das Recht ab, über Anträge einer Fraktion (mit einem Beschlussvorschlag), erst gar nicht im Gemeinderat abstimmen zulassen.
Wir werden diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.