DBA beantragt Barrierefreiheit im Internet der Gemeinde

13.03.2023 | Übersicht | Uwe Rieks
Quelle: clickschool auf Pixabay
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Menschen mit geringen Sprachkenntnissen und/oder Behinderungen soll der Zu- und Umgang auf der Homepage der Gemeinde Augustdorf erleichtert werden.



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Betr.: Antrag an den Rat der Gemeinde

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir, dass die Homepage der Gemeinde Augustdorf zeitnah barrierefrei gestaltet wird.

Begründung:

Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für umfassende Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft. Seit dem 23. September 2020 sind bundesweit alle Kommunen gesetzlich unter anderem verpflichtet, Menschen mit geringen Sprachkenntnissen und/oder Behinderungen den Zu- und Umgang auf den Homepages der Gemeinden zu erleichtern.

Die Homepage der Gemeinde Augustdorf erfüllt unserer Meinung nach nicht die gesetzlichen Anforderungen für die sogenannte „Leichte Sprache“. Im Einzelnen:

  • Die Nutzung des „Bürgerservice-Portals“ unserer Gemeinde ist nur sehr schwer verständlich. Vor der Nutzung des Portals ist es notwendig, ein „Bürgerkonto“ anzulegen. Ersatzweise besteht die Möglichkeit, sich mit einem Personalausweis im Portal anzumelden. Dieses Angebot der Gemeinde ist nicht barrierefrei.
  • Die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner /der richtigen Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung ist umständlich und oft nicht zielführend. Das Mitarbeiterverzeichnis klärt nicht gezielt den richtigen Ansprechpartner/In mit den einzelnen Aufgabenbereichen. So findet man (beispielhaft genannt) unter dem Begriff “Innere Verwaltung“ acht Mitarbeiter.
  • Wer macht was? Ein auf einer Seite zusammengefasstes Organigramm mit Namen, Telefonnummern und Aufgabenbereichen erleichtert die Suche nach den entsprechend zuständigen Mitarbeitenden der Gemeinde deutlich.
  • Mit dem „Verwaltungsgliederungsplan“ kann die Bürgerschaft nichts anfangen. Er sollte unseres Erachtens durch ein übersichtliches Organigramm (wie bereits erläutert) ersetzt werden.
  • Aufgrund zunehmender Digitalisierung ist ebenfalls ein barrierefreier Zugang zu digitalen Anträgen erforderlich.

Hinweise:
Zur Frage der Zugänglichkeit und Umsetzung der Barrierefreiheit hält die vom Land NRW geförderte “Agentur Barrierefrei NRW” vielfältige Informations- und Beratungsangebote bereit. 

Ein gutes Beispiel für ein übersichtliches Mitarbeiterverzeichnis bietet die Stadt Lage ihren Einwohnern an. 

Die Gemeinde Wallenhorst (Landkreis Osnabrück) hat ebenfalls bereits Schritte zur Barrierefreiheit ihrer Internetseite umgesetzt. Mit einem Button kann die Schrift extrem vergrößert werden, und wer mit der Maus über ein Foto streicht, erhält eine Kurzbeschreibung des Bildes angezeigt. 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung erarbeitet zeitnah eine barrierefreie Homepage mit den in der Begründung des Antrages geforderten Merkmalen. 

Mit freundlichem Gruß,

Lutz Müller
Vorsitzender   

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